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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung, Vertragsabschluss
  • Die digitalists Informationstechnologie GmbH (im Folgenden „digitalists GmbH“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  • Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
  • Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die digitalists GmbH bedarf es nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  • Die Angebote und Kostenvoranschläge der digitalists GmbH sind freibleibend, unverbindlich und 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich in Euro exkl. 20% MwSt., basierend auf den derzeitigen Lohn- und Materialkosten. Preisänderungen vorbehalten.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die digitalists GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die digitalists GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der digitalists GmbH.
  • Alle Leistungen der digitalists GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und in schriftlicher Form freizugeben.
  • Der Kunde wird der digitalists GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, in Endfassung, strukturiert und kontrolliert auf Datenträgern zur Verfügung stellen. Er wird die digitalists GmbH von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der digitalists GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Allfälliger Mehraufwand für Datenkonvertierungen wird nach Stunden-Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die digitalists GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die digitalists GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die digitalists GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
  • Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der digitalists GmbH schriftlich zu bestätigen. Vereinbarte Produktionszeiträume verstehen sich immer nach Freigabe des Konzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den Kunden. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist die digitalists GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.
  • Verzögert sich die Lieferung/Leistung der digitalists GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als vier Wochen andauern, sind der Kunde und die digitalists GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Befindet sich die digitalists GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der digitalists GmbH schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Termine
  • Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der digitalists GmbH schriftlich zu bestätigen. Vereinbarte Produktionszeiträume verstehen sich immer nach Freigabe des Konzepts und nach vollständiger Übergabe der gesamten Materialien in vereinbarter Form durch den Kunden. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, ist die digitalists GmbH nicht mehr an den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen gebunden.
  • Verzögert sich die Lieferung/Leistung der digitalists GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als vier Wochen andauern, sind der Kunde und die digitalists GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Befindet sich die digitalists GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der digitalists GmbH schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
  • Die digitalists GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenna) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird.
    b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der digitalists GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der digitalists GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.
    d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
6. Honorar
  • Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der digitalists GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die digitalists GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 3.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die digitalists GmbH berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
  • Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
  • Alle Leistungen der digitalists GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der digitalists GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
  • Für alle Arbeiten der digitalists GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der digitalists GmbH das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
  • Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der digitalists GmbH gelieferte Ware und sämtliche Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der digitalists GmbH.
  • Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der digitalists GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die digitalists GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die digitalists GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die digitalists GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der digitalists GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der digitalists GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
  • Alle Leistungen der digitalists GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der digitalists GmbH und können von der digitalists GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der digitalists GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der digitalists GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
  • Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der digitalists GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der digitalists GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig (zB zugekauftes Stockmaterial).
  • Für die Nutzung von Leistungen der digitalists GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der digitalists GmbH erforderlich. Dafür steht der digitalists GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  • Im Zuge der Gestaltung von Websites bzw. anderen beauftragten Werken verwendet die digitalists GmbH auch lizenzpflichtiges Stockmaterial (Fotos, Videos, Musik etc.). Für dieses Material gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
9. Kennzeichnung
  • Die digitalists GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
  • Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die digitalists GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  • Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die digitalists GmbH zu. Die digitalists GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der digitalists GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die digitalists GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die digitalists GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  • Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die digitalists GmbH haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der digitalists GmbH gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthaftung
  • In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der digitalists GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
  • Jegliche Haftung der digitalists GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der digitalists GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die digitalists GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die digitalists GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die digitalists GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der digitalists GmbH. Schadenersatzanspruche sind, unabhängig von deren Rechtsgrund, der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  • Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist der Auftraggeber. Dieser hat die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit im eigenen Auftrag und auf eigene Rechnung zu überprüfen und hält die digitalists GmbH in datenschutzrechtlichen Belangen schad- und klaglos. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich im Rahmen des Projektes als datenschutzrechtliche Stelle schriftlich auszuweisen. Dies kann bei Webprojekten im Impressum erfolgen bzw. bei Web-Promotions im weitesten Sinn im Rahmen der Teilnahmebedingungen.
12. Besondere Bestimmungen bei der Erbringung von Web-Design-, Web-Consulting- oder Softwareentwicklungs-Dienstleistungen
  • Bei Umsetzung des Projekts sind 40% der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig, weitere 40% bei Fertigstellung der Testversion sowie die restlichen 20% bei Abschluss des Projekts. Sollte es nach Übergabe der fertigen Version zu Verzögerungen kommen, die im Bereich des Kunden liegen, erfolgt die Endabrechnung spätestens 3 Wochen nach Übergabe durch die digitalists GmbH.
  • Im vereinbarten Honorar enthalten ist ein einmaliger Korrekturvorgang seitens der digitalists GmbH nach Fertigstellung der Testversion. Dieser erfolgt nach der Erstabnahme durch den Kunden. Der Kunde erstellt hierfür eine schriftliche Korrektur-Liste, die als Basis für die Korrekturen gilt. Es ist wohlverstanden, dass es sich dabei nur noch um Textkorrekturen oder minimale LayoutKorrekturen handelt. Sollten die gewünschten Änderungen über diesen Umfang hinausgehen (Change Request), so verrechnet die digitalists GmbH diese Leistungen nach Zeitaufwand. Die digitalists GmbH verpflichtet sich, dem Kunden hierüber ein entsprechendes Offert zu legen.
  • Dienstleistungen vor Ort (Programmierung, Schulungen, Kick Off etc.) werden nach dem tatsächlichen Aufwand zuzüglich den Fahrtzeiten verrechnet. Bei Anfahrtswegen über 50 km einfacher Wegstrecke, werden auch Fahrtspesen lt. amtlichem Kilometergeld in Rechnung gestellt.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher Eingriff in die Programmiercodes, etwa in Form von Änderungen durch den Kunden oder Dritte die Funktionalität beeinträchtigen kann. Für derartige Beeinträchtigungen übernimmt die digitalists GmbH keinerlei Haftung. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Der Auftraggeber ist alleine für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen bei dem Provider, bei dem die Website gehostet wird, verantwortlich. Die Koordinationsarbeiten mit einem Provider werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Weiters weist die digitalists GmbH darauf hin, dass Programme die für die Serverumgebung von der digitalists GmbH entwickelt worden sind, unter Umständen nicht oder nur teilweise auf Systeme anderer Provider portiert werden können.
  • Verwendet die digitalists GmbH für die Programmierung eine Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme), muss der Kunde eine entsprechende Lizenz erwerben. Das hierfür zu zahlende Entgelt ist, sofern nicht eigens ausgewiesen, für die Leistungen von der digitalists GmbH im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern die digitalists GmbH für die Programmierung eine Fremdsoftware verwendet, steht dem Kunden das Nutzungsrecht gemäß dem zugrunde liegenden Lizenzvertrag zu und der Kunde wird die digitalists GmbH bei Verletzung schad- und klaglos halten.
  • Die digitalists GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Fremdsoftware (z.B. Content Management Systeme). Die Wartung (Service Releases, Updates, etc.) von Fremdsoftware durch die digitalists GmbH muss über einen eigens zu vereinbarenden Servicevertrag geregelt werden.
  • Die Optimierung der HTML- und CSS Dateien erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf die zum Zeitpunkt des Entwicklungsstarts aktuellsten und am weitesten verbreiteten Softwareversionen, Betriebssysteme und Hardwarestandards.
  • Die Wahl der Programmiersprache obliegt der digitalists GmbH. Insofern übernimmt die digitalists GmbH keine Gewähr, dass die gewählte Programmiersprache von Dritten weiterverwendet werden kann bzw. von Dritten, etwa Providern, unterstützt wird.
  • Webserverzugangsdaten sowie Administratorenrechte für CMS-Systeme werden grundsätzlich nicht an den Kunden oder Dritte weitergegeben solange die digitalists GmbH für das Projekt Gewährleistung erbringen muss. Besteht der Kunde auf die Weitergabe der Zugangsdaten erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden und allfällige Reparatur-Arbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  • Quellcodes z.B. von Flash-Dateien sowie Rohmaterial von Videoproduktionen werden ausnahmslos nicht weiter gegeben und bleiben im Eigentum der digitalists GmbH.
  • Schriftliche Dokumentationen die über das Standard-Projektmanagement (Besprechungs-Protokolle, Zeitpläne, Kostenpläne) hinausgehen (z.B. Dokumentationen des Programmiercodes, Online-CD-Manuals) müssen gesondert vereinbart werden.
13. Datenschutz
  • Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die digitalists GmbH die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E- Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
14. Anzuwendendes Recht
  • Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der digitalists GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort ist der Sitz der digitalists GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die digitalists GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  • Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der digitalists GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der digitalists GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die digitalists GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
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