Vienna, 09.05.26 07:22
Transition
Suche mit ⮠ [Enter] starten
Hile
0xF1E500
Cursor

Online Rechtssicher werden – DSGVO & Barrierefreiheit

Eine rechtlich einwandfreie Website ist heute oft eine wichtige Anforderung. DSGVO, Barrierefreiheit, Impressumspflicht, Datenschutzerklärung – wer diese Themen vernachlässigt, riskiert im schlimmsten Fall kostenpflichtige Abmahnungen, Anwaltsgebühren und behördliche Konsequenzen.

Rechtssicherheit für Ihre Website

Viele Unternehmen denken, das passiert nur anderen. Dabei erhalten jedes Jahr zahlreiche Websites in Österreich Abmahnungen – oft wegen Kleinigkeiten, die sich mit den richtigen Maßnahmen einfach vermeiden lassen.

Neben den direkten Kosten einer Abmahnung können auch indirekte Folgen spürbar sein: Vertrauensverlust bei Kundinnen und Kunden, Reputationsschäden oder – wenn personenbezogene Daten betroffen sind – behördliche Verfahren.

Das Gute daran: Mit etwas Aufmerksamkeit und einer strukturierten Herangehensweise lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. Und das ist genau unser Ansatz.

Was muss eine Website in Österreich heute erfüllen?

DSGVO – Datenschutz

Die DSGVO gilt seit 2018 – und wird zunehmend auch aktiv durchgesetzt. Was das konkret für eure Website bedeutet:

Datenschutzerklärung

Ihr braucht eine vollständige, verständliche Erklärung darüber, wie ihr mit personenbezogenen Daten umgeht. Wichtig: Eine generische Vorlage reicht nicht. Die Erklärung muss eure tatsächliche Situation abbilden. Nutzt ihr Google Analytics, Google Ads, Facebook Pixel oder Newsletter-Tools wie Mailchimp? Jedes Tool, das Daten erfasst oder weitergibt, gehört darin erwähnt.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Daten dürfen nicht einfach so gesammelt werden – es braucht immer eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen ist das die Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers. Diese muss informiert, freiwillig und jederzeit widerrufbar sein.

Cookies & Tracking

Wer Tracking-Tools einsetzt, benötigt die aktive Zustimmung der Websitebesucherinnen und -besucher – und das geht über ein einfaches Cookie-Banner hinaus. Notwendig ist ein vollständiges Consent-Management-System, das das Ablehnen genauso unkompliziert macht wie das Zustimmen.

Auskunft & Löschung

Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss auf Anfrage Auskunft geben und Daten auf Wunsch löschen können. Das klingt selbstverständlich, erfordert in der Praxis aber klare interne Prozesse.

Barrierefreiheit – BFSG 2025

Für viele Unternehmen ist dieses Thema noch Neuland: Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) gilt ab Juni 2025 in vollem Umfang. Websites und Online-Shops müssen seit diesem Datum für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Dies ist, abhängig von verschiedenen Faktoren, eine gesetzliche Verpflichtung.

Was das in der Praxis bedeutet:

Visuelle Barrierefreiheit

Sehbeeinträchtigte Personen nutzen sogenannte Screen-Reader, um Websites zu erfassen. Damit das funktioniert, braucht es eine saubere HTML-Struktur mit korrekten Überschriften und Listen, Alt-Texte für alle Bilder, ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund (mindestens 4,5:1) sowie die Vermeidung von rein farbbasierten Informationen.

Motorische Barrierefreiheit

Alle Funktionen einer Website müssen auch per Tastatur bedienbar sein – ohne Maus. Dazu gehören sichtbare Fokus-Zustände (man erkennt, welches Element gerade aktiv ist) und die Möglichkeit, alle interaktiven Elemente verlassen zu können.

Hörbeeinträchtigungen

Videos sollten mit Untertiteln versehen sein, Podcasts idealerweise mit einer Transkription ergänzt werden.

Kognitive Barrierefreiheit

Klare, verständliche Sprache, eine konsistente Navigation und der Verzicht auf ablenkende Animationen helfen Menschen mit Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten, Inhalte vollständig erfassen zu können.

Kontrolle und Konsequenzen: Die Einhaltung des BFSG wird behördlich überprüft. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Darüber hinaus können nicht zugängliche Websites zu Diskriminierungsvorwürfen führen – ein Risiko, das weit über die finanzielle Strafe hinausgeht.

Wie digitalists eure Website rechtssicher macht

  1. 1. Phase

    Compliance-Audit

    Wir schauen eure Website an und prüfen:
    – Gibt es eine Datenschutzerklärung? Ist sie aktuell?
    – Gibt es ein Impressum? Ist es vollständig?
    – Nutzt ihr Tracking-Tools? Sind diese mit Datenschutz vereinbar?
    – Wie ist das Consent-Management?
    – Ist die Website barrierefrei?
    – Gibt es andere rechtliche Probleme?
  2. 2. Phase

    Datenschutz-Strategie

    Basierend auf eurer Website und eurem Business, erarbeiten wir eine Datenschutz-Strategie:
    – Welche Daten sammelt ihr?
    – Haben ihr dafür die Rechtsgrundlage?
    – Welche Tools nutzt ihr? Sind diese DSGVO-konform?
    – Wie funktioniert das Consent-Management?
    – Wie handled ihr Anfragen auf Dateneinsicht & Löschung?
  3. 3. Phase

    Umsetzung

    Wir implementieren und unterstützen bei:
    – Einer rechtssicheren Datenschutzerklärung
    – Einem korrekten Impressum
    – Dem Consent-Management-Tool (z.B. Cookiebot, OneTrust)
    – Korrekter Konfiguration aller Tracking-Tools
  4. 4. Phase

    Barrierefreiheit

    Wir machen eure Website BFSG-konform:
    – HTML-Struktur korrigieren
    – Alt-Text für alle Bilder
    – Farb-Kontraste überprüfen & anpassen
    – Keyboard-Navigation testen & fixen
    – Videos mit Untertiteln
    – Accessible Forms (Labels, Error Messages, etc.)

Seid ihr bereit, rechtssicher zu werden?

Eine Website, die nicht rechtssicher ist, ist ein Risiko – für euer Unternehmen und für eure Kundinnen & Kunden. Wir helfen euch dieses Risiko zu reduzieren.

Jetzt loslegen

FAQs

Häufige Fragen zur Rechtssicherheit.

Bin ich als kleines Unternehmen wirklich von der DSGVO betroffen?

Ja. Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten – unabhängig von der Größe. Wer eine Website mit Kontaktformular, Newsletter oder Google Analytics betreibt, verarbeitet bereits personenbezogene Daten und muss die Anforderungen erfüllen. Fehlende Datenschutzerklärungen, Cookie-Banner oder Verarbeitungsverzeichnisse sind häufige Abmahnrisiken.

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie für barrierefreie digitale Produkte und Dienstleistungen in österreichisches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Unternehmen – darunter Anbieter von Online-Shops, Banking, Telekommunikation und digitalen Dienstleistungen – ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang ihr betroffen seid.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für meine Website?

Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass Menschen mit Einschränkungen – z. B. Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder Lernschwächen – sie vollständig nutzen können. Konkret bedeutet das: ausreichende Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Alt-Texte für Bilder, klar strukturierte Überschriften, und Kompatibilität mit Screenreadern. Der Standard dafür heißt WCAG 2.1, Level AA.

Kann ich für eine nicht DSGVO-konforme Website abgemahnt werden?

Ja, das Risiko besteht. Abmahnungen wegen fehlender oder unvollständiger Datenschutzerklärungen, falscher Cookie-Implementierung oder fehlendem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Tools wie Google Analytics sind in Österreich und Deutschland dokumentiert. Wir helfen euch, die häufigsten Risiken zu eliminieren – ohne aufwendige Rechtsgutachten. Für tiefgehende rechtliche Beratung empfehlen wir zusätzlich einen Datenschutzanwalt.
Cases

Wer sind wir?

Als kreative Digitalagentur entwickeln wir Lösungen, die nicht nur begeistern, sondern auch messbare Ergebnisse liefern – nachhaltig gedacht und umgesetzt.

Für wen durften wir bereits arbeiten?

Arbeiterkammer
Familypark
UNICEF
TU Wien
Aperol
Campari
Kinderhilfswerk
e-dialog
Waldquelle
Land NÖ

Schreib uns eine Nachricht

Nachricht*
!

Vielen lieben Dank für die Nachricht. Wir melden uns in Kürze!